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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
LANFOCUS GmbH


1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.

2.2 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden wird LANFOCUS dem Kunden berechnen.

 

3. Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur LANFOCUS oder an von LANFOCUS schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.

3.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

3.5 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung einer Leistung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Bezahlung in Verzug, so kann LANFOCUS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

 

4. Lieferung und Termine

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von LANFOCUS ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materiallieferung, Krieg, Aufruhe u.s.w. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2 Überschreitet LANFOCUS einen als verbindlich zugesagten Leistungstermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von LANFOCUS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist LANFOCUS berechtigt, nach Ablauf einer von LANFOCUS zu setzenden Nachfrist, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. LANFOCUS kann stattdessen auch über den Leistungsgegenstand anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

4.3 Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald LANFOCUS die Lieferung der Transportperson übergeben hat.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von LANFOCUS gelieferten Gegenstände bleiben solange Eigentum von LANFOCUS, bis die gesamten – auch künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus den vertragsgemäßen Leistungen beglichen worden sind. Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Haftpflichtversicherungsansprüche) gegen Dritte entstehenden Forderungen des Kunden einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit schon jetzt an LANFOCUS zu deren Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Forderungswertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber LANFOCUS nachkommt, ist er ermächtigt, die an LANFOCUS abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Der Kunde wird LANFOCUS auf deren Verlangen jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren. LANFOCUS nimmt die Forderungsabtretung an.

 

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Kommt LANFOCUS mit der Überlassung eines Leistungsgegenstandes in Verzug und trifft LANFOCUS bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird LANFOCUS dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

 

7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

7.1 Führt LANFOCUS Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der LANFOCUS sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend den jeweiligen LANFOCUS Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der Mitarbeiter der LANFOCUS gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Preislisten zu vergüten.

 

8. Gewährleistung

8.1 LANFOCUS leistet für 12 Monate Gewähr. Der Kunde hat den gelieferten Leistungsgegenstand unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Leistungsgegenstandes schriftlich bei LANFOCUS anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von LANFOCUS nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. LANFOCUS haftet für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung von LANFOCUS, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von LANFOCUS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

8.2 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von LANFOCUS erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

8.3 Hat die LANFOCUS nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor und hätte dies der Kunde auch erkennen können, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung dieser Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Dienstleistungspreislisten der LANFOCUS zugrunde gelegt.

8.4 Sollte ein Rechtsmangel bestehen, leistet die LANFOCUS dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach Wahl der LANFOCUS eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit einer vertragsgegenständlichen Leistung verschafft oder die LANFOCUS die vertragsgegenständliche Leistung abzgl. einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknimmt. Letzteres ist nur zulässig, wenn der LANFOCUS eine andere Abhilfe nicht zumutbar ist.

8.5 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von LANFOCUS Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von LANFOCUS durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft LANFOCUS nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat LANFOCUS das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Ist Gegenstand der Lieferung Software, ist LANFOCUS berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

 

9. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit mit LANFOCUS und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von LANFOCUS abzuwerben oder ohne Zustimmung von LANFOCUS anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von LANFOCUS der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht i.S.v. Ziffer 14.3 zu überprüfenden Vertragsstrafe zu zahlen.

 

10. Abnahme Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

10.1 LANFOCUS wird dem Kunden nach Wahl von LANFOCUS fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung zur Abnahme bereit steht. Der Kunde gerät mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang einer Rechnung von LANFOCUS die Leistung abnimmt.

10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch LANFOCUS die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

10.3 Entspricht die Leistung von LANFOCUS den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.

10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch LANFOCUS die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit LANFOCUS auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. LANFOCUS wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

10.7 Ist nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart, so erfolgt die Abnahme von Software durch eine Funktionsprüfung.

 

11. Software, Nutzungsrechte Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:

11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene interne Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LANFOCUS berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Systemen des Kunden.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.

11.4 Wird dem Kunden nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt und wird der Vertrag vom Kunden bis zur vollständigen Fertigstellung der Werkleistung aus Gründen, die die LANFOCUS nicht zu vertreten hat, gekündigt, so erhält der Kunde an den übergebenen Arbeitsergebnissen nur ein einfaches Nutzungsrecht.

11.5 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.

11.6 Alle über die vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte, stehen ausschließlich LANFOCUS zu.

11.7 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.

11.8 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software die LANFOCUS Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf LANFOCUS in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. Gleiches gilt für Merkmale in einer Bildschirmanzeige.

11.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

11.10 Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht auch nicht zum Zwecke der Mangelbeseitigung.

11.11 LANFOCUS liefert die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers oder nach Wahl von LANFOCUS durch Einräumung der Möglichkeit zum Download. Wünscht der Kunde die Installation durch LANFOCUS, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch LANFOCUS gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß den jeweils gültigen LANFOCUS Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.

11.12 Ist Gegenstand der Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.

11.13 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. LANFOCUS ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

11.14 Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet LANFOCUS jedoch dem Kunden die Nutzung. LANFOCUS kann den Einsatz solcher Software, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

12. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

12.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass LANFOCUS eine Pflicht verletzt hat, folgendes: LANFOCUS haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet LANFOCUS nur in folgendem Umfang: Der Kunde hat LANFOCUS zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.

12.2 Verletzt LANFOCUS eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet LANFOCUS auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Liegt der Pflichtverstoß von LANFOCUS in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet LANFOCUS nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

12.4 Die Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.5 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). LANFOCUS haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Soll LANFOCUS die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von LANFOCUS.

 

13. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit LANFOCUS getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von LANFOCUS nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber Forderungen der LANFOCUS aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

14. Allgemeines

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

14.2 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist der Sitz von LANFOCUS, sofern nicht das Gesetz zwingend andere Gerichtsstände eröffnet.

 

Stand: Juni 2012
© LANFOCUS 2012