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Bußgeld wegen Mailversand
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Dienstag, den 28. Juni 2016 um 00:00 Uhr

Eine Mailversenderin hat eine Mail an einen fast 10 Druckseiten langen Verteiler gesendet und damit gegen das Recht der Empfänger auf Datenschutz missachtet. Letzten Donnerstag hat daraufhin das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) sie mit einem Busgeld belegt.

Laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Beides war hier nicht gegeben.

Wenn also Mails an mehrere Adressaten gehen sollen, gehören diese in das Blindkopie Feld ("BCC:") da Einträge in den Felder "AN:", "TO:" oder "CC:" bei der Übermittlung für jeden Empfänger sichtbar bleiben.

Auch kritisiert das BayLDA, dass ein derartiges Handeln in einigen Unternehmen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt beachtet und unterbunden wird. Wird ein derartiger Umgang mit dem Datenschutz toleriert, haftet selbstverständlich auch der Unternehmer/Inhaber.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. April 2018 um 17:32 Uhr